Vorsteuerrückerstattung in Korea-
Anspruch und Dokumentation

Einführung

Ausländische Unternehmen, die in Korea nicht-steuerpflichtige Waren oder Dienstleistungen anbieten, jedoch die koreanische Umsatzsteuer für lokale Waren oder Dienstleistungen entrichten, können unter bestimmten Umständen eine Vorsteuerrückerstattung in Korea beantragen. ABK unterstützt Ihr Unternehmen bei der Beantragung der Vorsteuervergütung und hilft Ihrem Unternehmen somit, Ihre Geschäftsausgaben effizienter zu gestalten.

Anspruchsberechtigung

Die Vorsteuerrückerstattung in Korea beruht auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit: Für ausländische Unternehmen ist die Rückerstattung nur möglich, wenn die ausländische Rechtsprechung des
jeweiligen Unternehmens koreanischen Unternehmen die Rückerstattung der Umsatzsteuer ebenso erlaubt. So können Unternehmen aus Ländern ohne Umsatzsteuer (z.B. Hongkong) diese in Korea nicht geltend machen.

Wenn dieses Prinzip der Gegenseitigkeit gegeben ist, können Unternehmen eine Vorsteuer-
rückerstattung für die folgenden Ausgaben (wie im koreanischen „Restriction of Special Taxation Act“ aufgeführt) beantragen:

  • Ausgaben für Büroausstattung und -material
  • Telekommunikationskosten
  • Ausgaben für Werbung
  • Ausgaben für Unterkunft, Restaurant und Hotel
  • Unterhalts- und Mietausgaben für lokale Vertretungen
  • Kosten für die Miete von Immobilien

Prozess und Dokumentation

Ein Antrag zur Vorsteuervergütung – von mindestens 300.000 KRW der erstattungsfähigen Umsatzsteuer – kann bis zum 30. Juni des Folgejahres beantragt werden. Für ein erfolgreiches Ansuchen muss Ihr Unternehmen rechtlich geeignete Nachweise für alle in Korea angefallenen Ausgaben vorlegen. Steuerrechnungen sowie Kreditkartenbelege - auf denen der Umsatzsteuerbetrag separat ausgewiesen ist - werden von den koreanischen Behörden als Nachweis akzeptiert.

Als ersten Schritt des Prozesses müssen ausländische Firmen ein offizielles Antragsformular, herausgegeben vom National Tax Service (NTS), ausfüllen und einreichen (nur auf Koreanisch erhältlich). Das Formular muss vom Representative Director des ausländischen Unternehmens unterzeichnet oder besiegelt werden. Zusätzlich wird die Geschäftslizenz des Unternehmens in
englischer oder koreanischer Sprache beigefügt.Darüber hinaus ist es erforderlich, eine Steuerrechnungsliste mit einer detaillierten Auflistung aller angefallenen Umsatzsteuerbeträge zusammenzustellen. Rechnungen und Quittungen in ihrem Originalzustand, die diese Beträge belegen, müssen ebenfalls beigefügt werden. Ein zusätzlicher Fragebogen, der Auskunft über die Relevanz der in Korea angefallenen Ausgaben für das jeweilige Unternehmen gibt, ist ebenso obligatorisch einzureichen. Und schließlich – da ABK im Namen Ihres Unternehmens tätig sein wird – ist eine Vollmacht erforderlich.

Die Rückzahlung erfolgt innerhalb von sechs Monaten nach Beantragung der Rückerstattung. In der Regel erhalten ausländische Unternehmen den Betrag im Dezember des Berichtsjahres.

Unser Service

ABK bewertet Ihre geschäftsbezogenen Ausgaben und prüft, ob diese für eine Vorsteuerrückerstattung in Frage kommen. Anschließend regeln wir das Rückerstattungsverfahren mit der koreanischen Steuerbehörde. Es ist unser Ziel, ihre Geschäftsausgabe in Korea - z.B. für Geschäftsreisen, Kongresse oder Messeauftritte - zu reduzieren, indem wir Ihr Unternehmen bei der Rückerstattung der Vorsteuer unterstützen.

Da der Rückerstattungsbetrag nur auf ein koreanisches Bankkonto überwiesen werden kann, bietet ABK Unternehmen ohne lokales Bankkonto an, den Betrag auf ihr Inlandsbankkonto zu überweisen. Unsere Servicegebühr für die Unterstützung bei der Vorsteuervergütung beträgt 25 % der beantragten Vorsteuerrückerstattung (mindestens 1.000.000 KRW, ohne USt.).

 

 

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