Koreanische E-Steuerrechnungen - 
Ausstellung, Übermittlung und Inhalt

Was ist eine e-Steuer?

Im Jahr 2011 führte Korea ein elektronisches Steuerrechnungssystem (e-Steuer) ein, womit die elektronische Ausstellung von Umsatzsteuerrechnungen für koreanische Unternehmen zur Pflicht wurde. Dieses Steuerrechnungssystem reduziert die Buchungskosten, indem es die Online-Ausstellung und -Verteilung von eUmsatzsteuerrechnungen ermöglicht, sowie deren webbasierte Übermittlung an die koreanische Steuerbehörde, den National Tax Service (NTS).

Ausstellung und Übermittlung

Optionen der Ausgabe

Unternehmen haben verschieden Möglichkeiten, die eUmsatzsteuerrechnungen online auszustellen:

  • Mit dem kostenlosen Service von eSero über www.esero.go.kr.
  • Über einen Application Service Provider (ASP) auf eigene Kosten
  • Durch Einbetten der Ausstellung und Übertragung in das verwendete ERP-System

Es gibt außerdem die Möglichkeit, die Umsatzsteuerrechnungen offline auszustellen, indem sie den AVRS-Telefonservice nutzen oder das örtliche Finanzamt besuchen.

Vorbereitung

Zur Verwendung eines Online-Steuerrechnungssystems (eSero, ASP, ERP) benötigt der Lieferant (Rechnungsaussteller) ein authentifiziertes digitales Zertifikat. Darüber hinaus ist, vor der eigentlichen Ausstellung, eine Kopie des Steuerregistrierungs-Zertifikates des Kunden (Rechnungsadressat) sowie die E-Mail-Adresse der für die Umsatzsteuer zuständigen Person des Kunden erforderlich, um die ausgestellte Steuerrechnung zu erstellen.

Zeitpunkt der Ausstellung

Die Steuerrechnung sollte zum Zeitpunkt der Lieferung von Waren und/oder Dienstleistungen an den Kunden ausgestellt werden. Nach Ausstellung und Verteilung einer e-Umsatzsteuerrechnung ist eine Revision dieser Rechnung nur in Ausnahmefällen, wie durch das entsprechende Präsidialdekret festgelegt, möglich.

Es gibt jedoch Sonderfälle in Bezug auf den Zeitpunkt der Lieferung von Waren oder Dienstleistungen bzw. die Ausstellung von Steuerrechnungen:

  1. Der Lieferant erhält die Zahlung und stellt die Steuerrechnung vor der Lieferung von Waren oder Dienstleistungen  aus - das Lieferdatum der Waren oder Dienstleistungen gilt als Rechnungsdatum.

  2. Der Lieferant stellt vor der Lieferung von Waren oder Dienstleistungen eine Steuerrechnung aus. Der Kunde kann  die Rechnung innerhalb von sieben Tagen nach Ausstellung bezahlen. Das Lieferdatum der Waren oder  Dienstleistungen gilt als Rechnungsdatum.

  3. Erfolgt eine Lieferung von Waren oder Dienstleistungen in Raten, gilt das Datum der Lieferung von Waren oder  Dienstleistungen als Rechnungsdatum.

Lieferanten können e-Umsatzsteuerrechnungen vor der Lieferung von Waren bzw. Dienstleistungen oder direkt am Tag der Lieferung ausstellen. Sie haben auch die Möglichkeit, die Ausstellung der Steuerrechnung innerhalb eines Zeitraums bis spätestens dem 10. Tag des Folgemonats zu wählen. Die Ausstellung einer e-Steuerrechnung gilt als abgeschlossen, wenn die eUmsatzsteuer-Rechnungsdatei an den Kunden versandt wurde.

Übermittlung

Die Übermittlung einer eUmsatzsteuerrechnung an den NTS sollte unmittelbar nach ihrer Aussendung erfolgen. Ausgestellte eUmsatzsteuerrechnungen können jedoch auch, monatlich zusammengefasst, bis spätestens zum 10. des Folgemonats übermittelt werden (falls der 10. Tag ein Samstag oder Feiertag ist, bis zum nächsten Werktag).

Strafe für nicht ausgestellte, nicht oder verspätet übermittelte Steuerrechnungen

Für den Fall, dass der Lieferant keine oder eine andere Form der Steuerrechnung (d.h. Steuerrechnung in Papierform) ausstellt, ist von beiden Vertragspartnern eine Strafe in Höhe von 2 % des Lieferwertes zu verrichten. Wenn der Lieferant es versäumt, eine ausgestellte eUmsatzsteuerrechnung bis spätestens 10. des Folgemonats an das NTS zu übermitteln, fällt ein Bußgeld in Höhe von 1 % des Lieferwertes an.

Tatsächliche Ausstellung

Es gibt zwei Arten von Feldern auf einer Umsatzsteuerrechnung: Felder, die obligatorisch sind, und andere, die freiwillig auszufüllen sind.

Erforderliche Informationen 

  1. Steuernummer, Name der liefernden Partei
  2. Steuernummer der belieferten Parte (ID-Nummer oder Einwohnermelderegistrierungsnummer, sollte die belieferte Partei kein Kaufmann oder ein nicht registrierter Kaufmann sein)
  3. Wert der Lieferung und Umsatzsteuerbetrag
  4. Datum der Rechnungsstellung

Optionale Informationen

  1. Adresse der liefernden Partei
  2. Firmenname, Name, Adresse der belieferten Partei
  3. Gelieferter Artikel
  4. Stückpreis und Menge
  5. Datum der Lieferung und weitere Informationen

 

Muster einer Steuerrechnung

 

 

 

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