Vorsteuerservice

In Korea liegen die Umsatzsteuersätze zwischen dem Standardsteuersatz von 10% und dem Null-Satz (0%). Während der Standard-Umsatzsteuerstatz grundsätzlich für alle Waren und Dienstleistungen anwendbar ist, kommt der Null-Satz bzw. eine Umsatzsteuerbefreiung nur in einigen Ausnahmen zur Anwendung. Sozialleistungen sowie Güter und Dienstleistugen des Kulturbereichs sind beispielsweise von der Umsatzsteuer befreit, während für Güter und Dienstleistungen, welche für den Export bestimmt sind, die Nullbesteuerung anwendbar ist. Umssatzsteuererklärungen sind in Korea quartalsweise einzureichen. ABK ist der richtige Partner für diese Angelegenheit und hilft Ihnen, die Unterschiede zwischen dem koreanischen Steuersystem und dem Ihres Heimatlandes zu verstehen und die sich daraus ergebenden Schwierigkeiten zu überwinden.

Unser Vorsteuerservice erleichtert Ihnen die notwendigen Verfahren in Korea und stellt sicher, dass Ihr Unternehmen die Steuern gemäß den lokal geltenden Vorschriften abführt. Wir verwalten dabei die direkte Kommunikation als auch die Einreichung. Durch die Inanspruchnahme unseres Vorsteuerservices sind Sie zudem auch bestens auf die vierteljährliche Steuererklärung sowie auf die Steuerabführung vorbereitet.

Kontaktieren Sie uns gerne mit Ihren Fragen oder vereinbaren Sie einen Termin für eine kostenlose Beratung!


  

Unser Vorsteuerservice umfasst:

  • Einführung in das koreanische Steuersystem
  • Abstimmung der Vorsteuerinformationen mit den nationalen Steuersystemdaten
  • Vorbereitung und Einreichung der Quartalen Umsatzsteuererklärung

 

 

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